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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Angebote



Die Angebote der Firma Baron Immobilien sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Unsere Angebote basieren auf den uns erteilten Informationen, so dass eine Haftung nicht übernommen werden kann. Die Nachweise der Firma Baron Immobilien sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. -Verpachtung bleiben vorbehalten.

Vorkenntnis



Ist dem Empfänger die durch die Firma Baron Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Vorkenntnis eines von uns angebotenen und vermittelten Objektes schliesst die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus, wenn durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluß zu diesem Objekt erreicht werden kann.

Anspruch auf Provision



Der Provisionsanspruch ensteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung unseres Unternehmens ein Vertrag zustande kommt. Daraus resultiert die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wann und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von der Firma Baron Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist.
Der Anspruch ensteht auch, wenn (1) der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen; (2) der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von der Firma Baron Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; (3) vertragliche Abweichungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn (1) der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt; (2) der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus den anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

Fälligkeit der Provision



Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluss wird unser Provisionsanspruch fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

Provisionssätze



Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall unter Zurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen:
1. bei An- und Verkauf von Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom Käufer: 7,14 % inkl. Mwst.
2. bei An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut), berechnet vom Kaufpreis, vom Käufer: 7,14 % inkl. Mwst.
3. Bei An- und Verkauf von Wohnimmobilien und Eigentumswohnungen (für Eigennutzer) vom Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % inkl. Mwst.berechnet vom Kaufpreis
4. Erbbaupacht, vom Erbbauberechtigten: 1 Jahreserbbauzins
5. An-und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, vom Berechtigten: 2,5% zzgl. Mwst.
6. bei Vermietung / Verpachtung vom Mieter / Pächter:
a) Verträge bis 3 Jahre Laufzeit: 2 Monatskaltmieten / Monatsanteile des Jahrespacht
b) Verträge über 3 Jahre Laufzeit: 3 Monatskaltmieten / Monatsanteile der Jahrespacht
c) 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer bei Wohnraumvermietung durch den Vermieter oder durch den Mieter, wenn dieser den Auftrag bestellt hat.
7. Werden durch Vermieter /Verpächter Abstandzahlungen gefordert, berechnen wir zu lasten des Mieters / Pächters eine Vermittlungsprovision von 5% des Abstandsbetrages. Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.
8. Für die Vermittlung von Liefer- und Leistungsverträgen werden 5% des Vertragswertes erhoben

Alleinauftrag



Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgestaltet.

Teilunwirksamkeitsklausel



Sollten unsere Geschäftsbedigungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort und Gerichtsstand



Erfüllungsort und Gerichtsstand für Gewerbekunden ist Frankfurt (Oder).

Schlussbemerkung



Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.

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Aktuelle News:
Wer zahlt die Makler-Provision?

Ab 23.12.2020 für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen - Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision.